Erklärung

Aufgrund der Coronavirus (COVID-19) Pandemie und der damit von der CDU/SPD beschlossenen Maßnahmen war die Agenturwms 2020 bis 2021 stillgelegt.

Wer sein Gewerbe nicht ganz aufgeben möchte, hat die Möglichkeit das Gewerbe für unbestimmte Zeit ruhen zu lassen. Das ruhende Gewerbe muss dem Gewerbeamt nicht angezeigt werden, es entstehen auch keine Kosten. Wer sein Gewerbe ruhen lassen möchte, der muss diese Veränderung aber unbedingt dem Finanzamt mitteilen.


Gewerbe ruhen lassen: Diese Mitteilungen sind notwendig

Statt Ihr Gewerbe endgültig abzumelden, können Sie es auch auf unbestimmte Zeit ruhen lassen. Das hat den Vorteil, dass Sie Ihre Selbstständigkeit zu jedem Zeitpunkt wieder aufnehmen können, ohne diese erneut anmelden zu müssen.

 

  • Eine Mitteilung an Ihr zuständiges Gewerbeamt ist nicht notwendig.
  • Wichtig ist, dass Sie Ihr Finanzamt informieren. Und das nicht nur, wenn Sie Ihr Gewerbe ruhen lassen, sondern auch, wenn Sie Ihre Tätigkeit wieder aufnehmen.
  • Ein Vorteil der Betriebsunterbrechung ist, dass Sie weiterhin Betriebsausgaben geltend machen können. Dies sind z. B. Fixkosten für Versicherung, Telekommunikation, Miete oder Kosten für Ihren Internetauftritt.
  • Entsteht ein Verlust, können Sie diesen mit dem Vorjahresgewinn verrechnen, oder als Verlustvortrag geltend machen.
  • Zahlen Sie Beiträge an die Berufsgenossenschaft und die IHK, müssen Sie diese auch während der Betriebsunterbrechung abführen. Diese lassen sich ebenfalls als Betriebsausgaben absetzen.
  • Während Ihr Gewerbe ruht, sind Sie von der Zahlung von Umsatzsteuer und von der Abgabe der Einkommensteuererklärung befreit. Ausnahme ist, wenn Sie durch die Veranlagungspflicht zur Steuererklärung verpflichtet sind.
  • Sie können Ihr Gewerbe auf beliebige Zeit ruhen lassen. Allerdings: Lassen Sie Ihr Gewerbe über Jahre ruhen und erzielen nur Verlust, wird das Finanzamt früher oder später Liebhaberei unterstellen.
  • Daher sollten Sie rechtzeitig über eine Gewerbeabmeldung nachdenken, wenn Sie über Zeitraum von mehreren Jahren nicht vorhaben, Ihre Selbstständigkeit wieder aufzunehmen.